Unter anderem die Berliner Morgenpost berichtet am 22.02.2024, dass viele Wählerinnen und Wähler, die sich im Ausland aufhielten, aufgrund zu kurzer Fristen faktisch ihr Recht auf Briefwahl nicht ausüben konnten (Auszüge):
>> Die Fristen für die Bundestagswahl sind kurz. Für Wähler aus dem Ausland kann das bedeuten, dass ihre Stimme nicht gezählt werden kann.
Laura B. ist wahlberechtigt, hat einen Stimmzettel und doch wird sie wohl nicht an der Bundestagswahl teilnehmen können. Die 29 Jahre alte Doktorandin forscht aktuell im australischen Melbourne – weit weg von ihrem Heimatwahlkreis. Die Unterlagen für die Briefwahl hat sie bereits im Januar beantragt, sagt sie. Doch rechtzeitig angekommen sind sie nicht. Erst am 20. Februar landeten sie in ihrem Briefkasten, drei Tage vor der Wahl. (…)
Rund 17.000 Kilometer Luftlinie von Melbourne entfernt sitzt Konstantin, der nur seinen Vornamen in der Zeitung lesen möchte, und bangt ebenfalls um seine Stimmabgabe. Der Harvard-Student lebt in Cambridge, Massachusetts (USA) – auch er habe bereits im Januar Briefwahl beim zuständigen Wahlbüro in Berlin-Mitte beantragt. Sein Briefkasten blieb jedoch leer. (…)
Laura B. und Konstantin sind keine Einzelfälle. Rund 210.000 Deutsche, die im Ausland leben, haben sich nach Angaben der Bundeswahlleiterin ins Wählerregister für diese Bundestagswahl eingetragen. (…) <<
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen:
https://www.morgenpost.de/politik/article408362054/waehlen-aus-dem-ausland-warum-viele-stimmen-verloren-gehen.html
Aufgrund dieser verlorenen Stimmen erwägt die knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheiterte BSW, die Wahl anzufechten:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bsw-will-bundestagswahl-ergebnis-moeglicherweise-anfechten,UdiNVMB