Wie es aussieht, wird eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Rabatt-Apps im Einzelhandel wegen angeblicher Diskriminierung vom Gericht abgewiesen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/prozessbeginn-netto-darf-rabatte-wohl-weiter-auf-app-reduzieren/100209407.html) – und das ist richtig so!
Die Verbraucherzentrale ist in der Tat eine wichtige Einrichtung und hat bereits wertvolle Urteile für uns Verbraucher durchgesetzt. Aber mit dieser Klage ist sie eindeutig und ziemlich populistisch über das Ziel hinausgeschossen! Eine Klage aufgrund der intransparenten Datensammelwut dieser Apps – das ist durchaus überlegenswert. Eine Klage aufgrund von Preisauszeichnungen mancher Discounter am Regal, auf denen nicht auf dem ersten Blick erkennbar ist, dass die angepriesene Preisreduzierung nur mit einer App gültig ist, sodass man versehentlich an der Kasse unbemerkt den vollen Preis bezahlt – auch das wäre eine sinnvolle Klage.
Aber generell bei Rabattierungen durch Apps, bei denen man ja zudem noch als Gegenleistung mit seinen persönlichen Daten bezahlt (und darum für mich tabu sind), als diskriminierend zu bezeichnen, ist absoluter Blödsinn! Einkaufen ist weiterhin möglich – und man muss ja nicht unbedingt dort einkaufen, wo Rabatte nur mit Apps angeboten werden. Mir gelingt es auch ohne die Nutzung datenhungriger Rabatt-Apps, Angebote bei den zahlreich zur Auswahl stehenden Supermärkten und Discountern zu finden. Und Apps sind mittlerweile so benutzerfreundlich gestaltet, dass Ihre Anwendung auch von Menschen höheren Alters und mit Behinderungen möglich ist – wenn diese es denn tatsächlich wollen.
Es hängt vielmehr von uns Verbrauchern ab, ob wir uns für ein paar Cent Preisreduzierungen gegenüber den Einzelhandelskonzernen zu gläsernen Menschen machen wollen. Durch das Boykottieren der Rabatt-Apps könnten wir Verbraucher ganz ohne Klagen durchsetzen, dass künftig wieder mehr Rabatte ganz ohne App und damit ohne Ausspionierung unserer Kaufgewohnheiten angeboten würden.
Würde das Gericht der Klage der Verbraucherzentrale stattgeben, dürften künftig auch kostengünstigere bzw. kostenlose Girokonten beim Online-Banking oder günstigere Online-Versicherungsangebote in Frage gestellt werden. Menschen, die sich neuer Technik z. B. aus Bequemlichkeit verschließen, müssen halt in Kauf nehmen, wenn sie dafür einen gewissen Mehrpreis bezahlen. Ansonsten müsste die Verbraucherzentrale auch gegen die Post klagen: Briefe verschicken ist nun mal auch deutlich teurer als E-Mails oder sms versenden…