RVR steht vor Scherbenhaufen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden und ist der Klage des Kreises Wesel auf ganzer Linie gefolgt: Die Richter erklärten den gesamten Regionalplan Ruhr von 2024 mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Revision ließen sie nicht zu. Damit sind die Kiesabbaupläne des RVR, die den Niederrhein zum Schweizer Käse aus Baggerlöchern gemacht hätten, als rechtswidrig erklärt worden, weil sie auf völlig überzogenen und veralteten Berechnungen künftiger Kies- und Sandbedarfe beruhten. Dass nun nicht nur die Kiesabbaupläne, sondern direkt der gesamte Regionalplan komplett auf Eis liegt mit noch nicht abschätzbaren Folgen für alle Mitgliedskommunen, hat der RVR mit seinem Ruhrparlament ganz allein verschuldet, wie der Landrat des Kreises Wesel Ingo Brohl in einer Pressemitteilung erklärt:

> „Wir haben stets auf das Risiko für den gesamten Regionalplan Ruhr hingewiesen und dem RVR vorab eine Ausklammerung des Themas im Regionalplan vorgeschlagen, um in Ruhe und gut abgewogen einen nachgelagerten und rechtssicheren Teilplan Rohstoffsicherung zu erarbeiten. Für uns bleibt bei diesem Urteil entscheidend, dass die besonderen Belastungen des Niederrheins durch den Kies- und Sandabbau angemessen berücksichtigt werden. Dafür haben wir uns eingesetzt und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Der RVR steht jetzt vor den Scherben seines Handelns. Diesen Zustand hat er zu verantworten. Ein anderer Weg wäre möglich gewesen“, so Brohl. (https://www.kreis-wesel.de/aktuelles/presse/kreis-wesel-nimmt-urteil-des-oberverwaltungsgerichts-muenster-zum-regionalplan) <<

Alle Hintergründe zum Urteil finden Sie in einem Bericht auf www.wdr.de vom 12. Juni 2026 unter folgendem Link:
https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/kreis-wesel/urteil-prozess-regionalplan-kiesabbau-oberverwaltungsgericht-100.html